Rabatte und öffentliche Fördermittel – Weiterbildung finanzieren
Für unsere Weiterbildungsangebote gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten durch Ermäßigungen, Gutscheine, Prämien, Stipendien und Schecks auf Bundesebene und auf Landesebene. Oder Sie nutzen unsere Rabattregelungen.
Für unsere Seminare gelten folgende Rabattregelungen
20 Prozent Rabatt für Kuratoren der PFH Private Hochschule Göttingen*
Für Fort- und Weiterbildungsangebote der mtec-akademie werden der PFH Private Hochschule Göttingen 20 Prozent Ermäßigung auf offene Seminare, Inhouse-Schulungen und Coachings gewährt.
20 Prozent Treuerabatt ab dem 10. Seminar*
Einen Treuerabatt von 20 Prozent gewähren wir jedem Teilnehmer, der bereits an 9 Seminaren der mtec-akademie teilgenommen hat. Der Rabatt wird ab dem 10. Seminar für jedes weitere Seminar gewährt.
10 Prozent Treuerabatt ab dem 3. Seminar*
Einen Treuerabatt von 10 Prozent gewähren wir jedem Teilnehmer, der bereits an 2 Seminaren der mtec-akademie teilgenommen hat. Der Rabatt wird ab dem 3. Seminar für jedes weitere Seminar gewährt.
10 Prozent Mehrfachrabatt*
Melden sich mehrere Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Seminar/Termin/Ort an, reduziert sich ab dem 2. Teilnehmer die Teilnahmegebühr um 10 Prozent.
10 Prozent Rabatt für Mitgliedsunternehmen des CFK-Valley e.V. oder des Machining Innovations Network e.V.*
Mitgliedsunternehmen des oder des erhalten 10 Prozent Ermäßigung auf offene Seminare, Inhouse-Schulungen und Coachings der mtec-akademie.
10 Prozent Rabatt für Studierende und ehemalige Studierende der PFH*
Studierende und ehemalige Studierende der PFH erhalten 10 Prozent Ermäßigung auf offene Seminare der mtec-akademie.
Rahmenverträge mit Unternehmen
Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren wollen, bieten wir gern Sonderkonditionen in Rahmenverträgen an.
*Einzelne Rabattaktionen sind untereinander nicht kombinierbar. Generell ausgenommen sind Seminare, die in Zusammenarbeit mit der IHK durchgeführt werden sowie Seminare, die nicht direkt über die mtec-akademie gebucht wurden.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Kerstin Schäfer
Tel.
- Bildungsscheck Brandenburg
- Bremer Weiterbildungsscheck
- Weiterbildungsbonus Hamburg
- Weiterbildungsfonds der IHK Hannover / Niedersachsen
- Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)
- Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
- QualiScheck Rheinland-Pfalz
- Weiterbildungsscheck - individuell Sachsen
- Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT
- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- Weiterbildungsscheck Thüringen
- Bildungsurlaub
Bildungsprämie / Prämiengutschein
Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern und Selbstständigen ab dem 25. Lebensjahr mit einem Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten), einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 15 Stunden, auch Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder in Pflegezeit können einen Prämiengutschein erhalten
- Fördermöglichkeit bis zum
- die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist der Rechnungspreis)
- Übernahme von 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro, alle 2 Jahre
Informationen und Beratungsstellen unter
Weiterbildungssparen
Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten, die vermögenswirksame Leistungen ansparen sowie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben und das angesparte Geld für die Weiterbildung nutzen wollen
Informationen und Beratungsstellen unter
Aufstiegsstipendium
Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Koordination durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB)
- Förderung der beruflichen Fortbildung besonders begabter Berufstätiger, die erstmals ein berufsbegleitendes oder ein Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule anstreben, Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung mit mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, alternativ kann auch die erfolgreiche Teilnahme an einem regionalen beruflichen Wettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers anerkannt werden
- Förderung bei Vollzeitstudium: monatlich 670 Euro zzgl. 80 Euro Büchergeld lt. Regelstudienzeit, Eltern können zusätzlich eine Betreuungspauschale bekommen
- Förderung bei berufsbegleitendem Studium: 2.000 Euro jährlich lt. Regelstudienzeit, Eltern können zusätzlich eine Betreuungspauschale bekommen
Informationen und Beratungsstellen unter
Weiterbildungsstipendium
Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Koordination durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB)
- Förderung der beruflichen Weiterbildung von Personen mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf (z.B. sehr guter Ausbildungsabschluss), die eine anspruchsvolle Weiterbildung planen – von Kommunikationsseminaren, IT- und Sprachkursen über Aufstiegsfortbildungen bis zum berufsbegleitenden Studium (Zivildienst und Mutterschutz können die Altergrenze um 3 Jahre verschieben)
- Förderung bis zu 2.000 Euro jährlich über maximal 3 Jahre für Weiterbildungskosten für inkl. Fahrten, Unterkunft und Arbeitsmittel, Eigenanteil mindestens 10 Prozent der Lehrgangskosten
Informationen und Beratungsstellen unter
Meister-BAföG
Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Förderung der beruflichen Fortbildung von Interessenten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die eine Aufstiegfortbildung (Meister oder Fachkraft) mit mindestens 400 Unterrichtsstunden anstreben
- Förderung: Zuschuss von 30,5 Prozent der Fortbildungskosten inkl. Prüfungsgebühren – maximal 10.226 Euro, zinsgünstiges Darlehen, Zuschüsse und Darlehen für Lebensunterhalt, bei bestandener Abschlussprüfung Nachlass von 25 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens
Informationen und Beratungsstellen unter
WeGeBau
Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit
- Förderung der beruflichen Weiterbildung von Geringqualifizierten (kein Berufsabschluss oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf tätig) und beschäftigten (älteren) Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen
- Anteilige oder komplette Übernahme der Weiterbildungskosten, teilweise ist auch ein Zuschuss für die zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrtkosten) möglich
Informationen und Beratungsstellen unter
Bildungsgutschein
Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit
- Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitsuchenden, um die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern, um deren Weiterbeschäftigung zu erhalten
- Übernahme aller Weiterbildungskosten
Informationen und Beratungsstellen unter
Bildungsscheck Brandenburg
Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg
- Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg. Ausgeschlossen: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Auszubildende, Studierende (hier gibt es Ausnahmen) und Selbstständige
- Zuschuss zu Fortbildungskosten mit 70 %. Die Ausgaben müssen mindestens 1.000 Euro betragen
- Fördermöglichkeit bis zum 31. Dezember 2020
Informationen und Antragsformulare unter
Bremer Weiterbildungsscheck
Förderprogramm im Rahmen des Landesprogramms "Weiter mit Bildung und Beratung". Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
- Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen. Förderung: Pro Scheck: 50%, maximal 500 Euro
- Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen. Förderung: 500 Euro
- Personen im SGB II-Bezug. Förderung: 50%, maximal 500 Euro
- Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen. Förderung: je nach Weiterbildungsart unterschiedlich
Informationen und Antragsformulare unter
Weiterbildungsbonus Hamburg
Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der Freien und Hansestadt Hamburg
- Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Hamburg, insbesondere von Geringqualifizierten, Personen mit Migrationshintergrund, Beschäftigten in Elternzeit, Alleinerziehende sowie Existenzgründer/Selbstständige in der Aufbauphase
- Fördermöglichkeit bis zum
- Übernahme der Weiterbildungskosten mit einem Wert von über 250 Euro von 50 bis 100 Prozent, maximal 1.500 Euro pro Jahr
Informationen und Beratungsstellen unter
Weiterbildungsfonds der IHK Hannover / Niedersachsen
Förderung für Beschäftigte, die der IHK Hannover zugehörig sind (vom Auszubildenden bis zur Geschäftsführung, einschließlich Inhaber/Inhaberin)
- Zuschuss von 50 % für berufsbezogene Kurse, die mind. 200 Euro netto kosten, Inhouse-Seminare sind auch möglich
- Maximaler Förderbetrag pro Unternehmen und Kalenderjahr 3.000 Euro
- Fördermöglichkeit bis Ende 2018
Informationen und Antragsformulare unter
Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) - Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen
Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
- Förderung der individuellen Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten
- Förderung bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
- Fördermöglichkeit gilt bis zum
Informationen und Antragsformulare unter
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie Berufsrückkehrende
- Übernahme von 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bis zu 500 Euro der Weiterbildungskosten
Informationen und Beratungsstellen unter
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Förderprogramm des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
- Förderung der beruflichen Weiterbildung für Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagtem Jahreseinkommen), bei weniger müssen die Kosten der Weiterbildung höher als 1.000 Euro sein (inkl. MwSt.)
- Übernahme von 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro je Weiterbildung
Informationen und Antragsformulare unter
Weiterbildungsscheck - individuell Sachsen
Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Sachsen
- Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Sachsen, besonders an Auszubildende, Berufsfachschüler (ab 18 Jahren), andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie bsp. arbeitslose Nichtleistungsempfänger
- Fördermöglichkeit bis 2020
- Übernahme bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten, Mindestkosten für die Weiterbildung 1.000 Euro
Informationen und Antragsformulare unter
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT
Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt
- Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt unter 4.575 Euro brutto und Arbeitslose (ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III)
- Förderung von Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro (ab 500 Euro für Zusatzqualifikationen) werden mit 60 bis 90% gefördert
Informationen unter
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Förderprogramm der Europäischen Union, Europäischer Sozialfonds (ESF) und des Landes Schleswig-Holstein
- Förderung der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler.
- Die Weiterbildung muss mindestens 16 Stunden (Zeitstunden) betragen und darf 400 Stunden nicht überschreiten.
- Übernahme von bis zu 50% der Seminarkosten, maximal bis 2.000 Euro.
- Fördermöglichkeit bis
Informationen und Antragsformulare unter
Weiterbildungsscheck Thüringen
Förderprogramm des Freistaats Thüringen für Arbeit, Berufsbildung, Wirtschaft und Soziales und der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
- Förderung der individuellen Weiterbildung von Beschäftigten in Thüringen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro)
- Förderung ist alle zwei Kalenderjahre möglich
- Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 500 Euro
- Fördermöglichkeit bis
Informationen und Antragsformulare unter
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub (=Bildungsfreistellung) ist nicht bundesgesetzlich geregelt. In 14 von 16 Bundesländern gewähren Landesgesetze Arbeitnehmern einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser umfasst in der Regel bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr. Welche landesspezifischen Gesetze gelten, können Sie den Links entnehmen. In Bayern und Sachsen gibt es keine Regelungen zum Bildungsurlaub.
Baden-Württemberg
5 Arbeitstage pro Jahr,
Berlin
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum, für Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Bildungsurlaub zehn Arbeitstage im Kalenderjahr,
Brandenburg
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum, Trägersitz im Land,
Bremen
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum, 1-tägige Seminare (mind. 8 Unterrichtsstunden),
Hamburg
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum, Einzelanerkennung,
Hessen
5 Arbeitstage jährlich, 5-tägige Seminare, Einzelanerkennung,
Mecklenburg-Vorpommern
5 Arbeitstage jährlich, 3-tägige Seminare,
Niedersachsen
5-tägige Seminare,
Nordrhein-Westfalen
5 Arbeitstage jährlich,
Rheinland-Pfalz
10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum,
Saarland
bis zu 6-tägige Seminare,
Sachsen-Anhalt
5 Arbeitstage pro Jahr,
Schleswig-Holstein
5-tägige Seminare,
Thüringen
5 Arbeitstage jährlich,
